Verlängerung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und Neuverhandlungen

Am vergangenen Freitag, den 23.06.2006 hat das Bundesfinanzministerium folgende News herausgegeben:

Nach Artikel 30 des Abkommens vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (BGBl. 1996 II S. 518) wird das Abkommen 10 Jahre nach sei­nem Inkrafttreten am 10. August 2006 außer Kraft treten.

In einer Verhandlungsrunde mit den Vereinigten Arabischen Emiraten im Juni 2006 wurde nunmehr vereinbart, das Abkommen um 2 Jahre bis zum 9. August 2008 zu verlängern. Der Delegation der VAE wurde unmissverständlich verdeutlicht, dass das DBA über die 2 Jahre in der vorliegenden Form nicht verlängert werden wird.

Es ist beabsichtigt, zügig mit Neuverhandlungen zu einem Doppelbesteuerungsabkommen zu beginnen.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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