Steueränderungsgesetz 2007

Die Bundesregierung hat am 7.Juli 2006 das Steueränderungsgesetz 2007 verabschiedet. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Absenkung des Sparer-Freibetrages von EUR 1.370 bzw. EUR 2.740 (bei Verheirateten) auf EUR 750 bzw. EUR 1.500 (bei Verheirateten). Zusammen mit der nach wie vor gültigen Werbungskostenpauschale von EUR 51 bzw. EUR 102 (bei Verheirateten) gilt also ab 01.01.2007 ein maximales Freistellungsvolumen von EUR 801 bzw. EUR 1.602 (bei Verheirateten).
  • vor dem 01.01.2007 erteilte und nicht auf die neuen Beträge angepassten Freistellungsaufträge werden nur noch bis zu 56,37 % ausgeführt.

Das Bundesfinanzministerium wird sich noch zur Anfrage des BdB äußern, ob

  • der sich jeweils aus o.g. prozentualer Kürzung ergebende neue Freistellungsbetrag auf volle Euro aufgerundet werden darf
  • bis zum Vorliegen neuer amtlicher Vordruckmuster für FSA mit Wirkung ab 2007 die alten Formulare verwendet werden dürfen, sofern darin die Höchstbeträge abgeändert werden, mit der Folge, dass der jeweilige Freistellungsauftrag nicht von der prozentualen Kürzung erfasst wird. Das würde eine frühzeitige Information der Kunden und eine zeitliche Entzerrung der notwendigen Anpassungen der FSAs ermöglichen.

So können Sie uns erreichen

Sie haben eine Frage? Bitte wählen Sie 0381 44 43 11 0.
Oder nutzen Sie unsere Kontaktseite.

Neues vom Energiemarkt

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.