Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt MDE Finanz AG als Finanzinstitut Erlaubnis für Finanzportfolioverwaltung

Die MDE Finanz AG ist somit ein Finanzdienstleistungsinstitut mit der Erlaubnis nach § 32 KWG und berechtigt,

  • die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
  • die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen und für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung),
    die Anlageberatung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr.1, Nr. 1a und Nr. 2 KWG und
  • die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) gem. § 1 Abs. 1a Nr. 3 KWG berechtigt.

durchzuführen.

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