Von Marcel Uhlmann (DAB)
Zusammen mit den Anforderungen, die die neue Finanzmarktrichtlinie (MiFID) an Vermögensverwalter stellt, ist auch der Ausweis der Performance in den verschiedenen Kundenbelegen wieder stärker in den Fokus gerückt.
Die dem Kunden ausgewiesene Performance ist nicht mehr nur Maßstab für die Leistung des Vermögensverwalters, sondern auch Grundlage für die Honorar- und Schwellenwertberechnung. Außerdem muss sie zwingend zusammen mit einem Vergleichswert (Benchmark) dem Kunden transparent gemacht werden.
Aber welche Berechnungsmethode ist nun richtig?


